Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit Mai 2018 in der Europäischen Union gilt, hat den Schutz personenbezogener Daten wesentlich gestärkt. Ein zentraler Aspekt der DSGVO ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wie in Artikel 37 festgelegt. Dieser Artikel ist von entscheidender Bedeutung, da er die Voraussetzungen und Pflichten rund um die Position des Datenschutzbeauftragten definiert.
Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Artikel 37 der DSGVO legt fest, dass bestimmte Organisationen verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Diese Verpflichtung besteht für:
- Öffentliche Behörden und Körperschaften: Ausgenommen sind Gerichte, die im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln.
- Unternehmen mit Kernaktivitäten, die regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen in großem Umfang erfordern: Dies betrifft insbesondere Organisationen, die sich auf Datentracking und -profilbildung spezialisieren.
- Unternehmen, deren Kernaktivitäten die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten umfassen: Hierzu zählen beispielsweise Gesundheitsdaten oder Daten über die rassische und ethnische Herkunft.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Der DSB spielt eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Beratung und Information: Der DSB berät das Unternehmen und die Mitarbeiter über ihre Pflichten gemäß der DSGVO.
- Überwachung der Einhaltung: Dies umfasst die Überprüfung interner Datenschutzstrategien, Datenschutzfolgenabschätzungen sowie die Schulung von Mitarbeitern.
- Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden: Der DSB dient als Kontaktpunkt für die Datenschutzbehörden und kooperiert mit ihnen.
- Beratung bei Datenschutzfolgenabschätzungen: Er berät, ob und wie eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt werden sollte.
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- Prüfen Sie die Notwendigkeit eines DSB
Überprüfen Sie, ob Ihre Organisation nach Artikel 37 DSGVO verpflichtet ist, einen DSB zu bestellen. Dies gilt für öffentliche Behörden, Unternehmen, die systematische Überwachung in großem Umfang betreiben, oder solche, die besondere Kategorien von Daten verarbeiten.
- Definieren Sie das Anforderungsprofil
Erstellen Sie ein Profil, das die notwendigen Fachkenntnisse im Bereich Datenschutzrecht und -praxis umfasst. Berücksichtigen Sie die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Organisation.
- Wählen Sie den passenden Kandidaten aus
Entscheiden Sie, ob Sie einen internen Mitarbeiter oder einen externen Dienstleister als DSB einsetzen möchten. Stellen Sie sicher, dass die Person über die erforderlichen Qualifikationen verfügt und unabhängig handeln kann.
- Stellen Sie die Unabhängigkeit des DSB sicher
Der DSB sollte keinen Interessenkonflikten unterliegen. Er muss frei von Weisungen in Bezug auf die Ausübung seiner Tätigkeit sein und sollte direkt an die höchste Managementebene berichten.
- Legen Sie die Aufgaben des DSB fest
Definieren Sie die Aufgaben gemäß Artikel 37 DSGVO: Beratung, Überwachung der Einhaltung, Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Beratung bei Datenschutzfolgenabschätzungen.
- Informieren und Schulen
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Rolle des DSB. Organisieren Sie Schulungen, um das Bewusstsein für Datenschutzpraktiken zu fördern.
- Implementieren Sie Kommunikationskanäle
Richten Sie effektive Kommunikationswege ein, damit Mitarbeiter, Kunden und Aufsichtsbehörden den DSB bei Bedarf leicht erreichen können.
- Überwachen und bewerten Sie die Tätigkeit des DSB
Überprüfen Sie regelmäßig die Effektivität des DSB. Passen Sie seine Rolle und Aufgaben bei Bedarf an, um sicherzustellen, dass die Datenschutzanforderungen kontinuierlich erfüllt werden.
- Dokumentieren Sie die Bestellung und Tätigkeit des DSB
Halten Sie die Bestellung des DSB und alle relevanten Tätigkeiten schriftlich fest. Diese Dokumentation ist wichtig für interne Audits und Anfragen der Aufsichtsbehörden.
- Halten Sie sich über Veränderungen informiert
Datenschutz ist ein dynamisches Feld. Stellen Sie sicher, dass Ihr DSB kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht informiert ist und die Praktiken Ihrer Organisation entsprechend anpasst.
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