Art. 37 DSGVO - Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Table of Contents

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit Mai 2018 in der Europäischen Union gilt, hat den Schutz personenbezogener Daten wesentlich gestärkt. Ein zentraler Aspekt der DSGVO ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wie in Artikel 37 festgelegt. Dieser Artikel ist von entscheidender Bedeutung, da er die Voraussetzungen und Pflichten rund um die Position des Datenschutzbeauftragten definiert.

Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Artikel 37 der DSGVO legt fest, dass bestimmte Organisationen verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Diese Verpflichtung besteht für:

  1. Öffentliche Behörden und Körperschaften: Ausgenommen sind Gerichte, die im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln.
  2. Unternehmen mit Kernaktivitäten, die regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen in großem Umfang erfordern: Dies betrifft insbesondere Organisationen, die sich auf Datentracking und -profilbildung spezialisieren.
  3. Unternehmen, deren Kernaktivitäten die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten umfassen: Hierzu zählen beispielsweise Gesundheitsdaten oder Daten über die rassische und ethnische Herkunft.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Der DSB spielt eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Beratung und Information: Der DSB berät das Unternehmen und die Mitarbeiter über ihre Pflichten gemäß der DSGVO.
  • Überwachung der Einhaltung: Dies umfasst die Überprüfung interner Datenschutzstrategien, Datenschutzfolgenabschätzungen sowie die Schulung von Mitarbeitern.
  • Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden: Der DSB dient als Kontaktpunkt für die Datenschutzbehörden und kooperiert mit ihnen.
  • Beratung bei Datenschutzfolgenabschätzungen: Er berät, ob und wie eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt werden sollte.

How-To: DSGVO Konform in 10 Schritten

Benötigte Zeit: 14 Stunden.

In diesen 10 Schritten erreichen Sie Datenschutzkonformität in Ihrer Organisation

  1. Prüfen Sie die Notwendigkeit eines DSB

    Überprüfen Sie, ob Ihre Organisation nach Artikel 37 DSGVO verpflichtet ist, einen DSB zu bestellen. Dies gilt für öffentliche Behörden, Unternehmen, die systematische Überwachung in großem Umfang betreiben, oder solche, die besondere Kategorien von Daten verarbeiten.

  2. Definieren Sie das Anforderungsprofil

    Erstellen Sie ein Profil, das die notwendigen Fachkenntnisse im Bereich Datenschutzrecht und -praxis umfasst. Berücksichtigen Sie die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Organisation.

  3. Wählen Sie den passenden Kandidaten aus

    Entscheiden Sie, ob Sie einen internen Mitarbeiter oder einen externen Dienstleister als DSB einsetzen möchten. Stellen Sie sicher, dass die Person über die erforderlichen Qualifikationen verfügt und unabhängig handeln kann.

  4. Stellen Sie die Unabhängigkeit des DSB sicher

    Der DSB sollte keinen Interessenkonflikten unterliegen. Er muss frei von Weisungen in Bezug auf die Ausübung seiner Tätigkeit sein und sollte direkt an die höchste Managementebene berichten.

  5. Legen Sie die Aufgaben des DSB fest

    Definieren Sie die Aufgaben gemäß Artikel 37 DSGVO: Beratung, Überwachung der Einhaltung, Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Beratung bei Datenschutzfolgenabschätzungen.

  6. Informieren und Schulen

    Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Rolle des DSB. Organisieren Sie Schulungen, um das Bewusstsein für Datenschutzpraktiken zu fördern.

  7. Implementieren Sie Kommunikationskanäle

    Richten Sie effektive Kommunikationswege ein, damit Mitarbeiter, Kunden und Aufsichtsbehörden den DSB bei Bedarf leicht erreichen können.

  8. Überwachen und bewerten Sie die Tätigkeit des DSB

    Überprüfen Sie regelmäßig die Effektivität des DSB. Passen Sie seine Rolle und Aufgaben bei Bedarf an, um sicherzustellen, dass die Datenschutzanforderungen kontinuierlich erfüllt werden.

  9. Dokumentieren Sie die Bestellung und Tätigkeit des DSB

    Halten Sie die Bestellung des DSB und alle relevanten Tätigkeiten schriftlich fest. Diese Dokumentation ist wichtig für interne Audits und Anfragen der Aufsichtsbehörden.

  10. Halten Sie sich über Veränderungen informiert

    Datenschutz ist ein dynamisches Feld. Stellen Sie sicher, dass Ihr DSB kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht informiert ist und die Praktiken Ihrer Organisation entsprechend anpasst.

Related Posts

Artikel 25 DSGVO - Datenschutz durch Technikgestaltung

Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union befasst sich mit dem Konzept von “Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen”, oft bekannt als “Privacy by Design” und “Privacy by Default”. Dieser Artikel ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO und spielt eine wichtige Rolle bei der Art und Weise, wie Unternehmen und Organisationen personenbezogene Daten verarbeiten. Hier ist eine vereinfachte Zusammenfassung des Artikels:

Read More

Angemessenheitsbeschlüsse

Angemessenheitsbeschlüsse sind ein wichtiges Instrument im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Regelung des Transfers personenbezogener Daten von der EU in Drittländer.

Read More

Wer haftet bei Datenschutzverstößen?

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. November 2021 (4 U 1158/21) wurden ein GmbH-Geschäftsführer und die Gesellschaft selbst zur Zahlung von 5.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Das Gericht sah den Geschäftsführer nach Art. 4 DSGVO als datenschutzrechtlichen verantwortlichen an.

Read More