Das Standard Datenschutzmodell (SDM)

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Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) ist ein Ansatz, der entwickelt wurde, um Datenschutzprinzipien in der Informationstechnologie effektiv umzusetzen. Ziel des SDM ist es, einen systematischen Rahmen für Datenschutzmaßnahmen zu bieten, der sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die technischen und organisatorischen Aspekte berücksichtigt. Es konzentriert sich darauf, Datenschutz von Anfang an in die Designphase von IT-Systemen und -Prozessen zu integrieren. Das SDM bietet eine strukturierte Methode, um Datenschutzrisiken zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzvorgaben behandelt werden.

Ziel des Standard Datenschutzmodells

Das Ziel des Standard Datenschutzmodells ist die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sowie sog. Gewährleistungsziele, die darauf abzielen, Datenschutzprinzipien in der Praxis umzusetzen. Sie dienen als Leitlinien, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzvorschriften verarbeitet werden. In der folgenden Tabelle haben wir die Anforderungen und Gewährleistungsziele, in denen in den Bausteinen das SDM gesprochen wird zusammengefasst.

Anforderungen der DS-GVOGewährleistungsziele
Verfügbarkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. e DS-GVO)Verfügbarkeit
Integrität (Art. 5 Abs. 1 lit. f DS-GVO)Integrität
Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. f DS-GVO)Vertraulichkeit
Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DS-GVO)Datenminimierung
Rechenschafts- und Nachweisfähigkeit (Art. 5 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1, Art 28 Abs. 3 lit. a, Art. 30, Art. 33 Abs. 5, Art. 35, Art. 58 Abs. 1 lit. a und lit. e DS-GVO)Transparenz
Evaluierbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO Umsetzung aller Gewährleistungsziele)Transparenz, Datenminimierung, Nichtverkettung, Intervenierbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität
Transparenz für Betroffene (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO)Transparenz
Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DS-GVO)Nichtverkettung
Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO)Datenminimierung
Löschbarkeit von Daten (Art. 17 Abs. 1 DS-GVO)Intervenierbarkeit
Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d DS-GVO)Integrität
Berichtigungsmöglichkeit von Daten (Art. 5 lit. d, Art. 16 DS-GVO)Intervenierbarkeit
Einschränkbarkeit der Verarbeitung von Daten (Art. 18 DS-GVO)Intervenierbarkeit

Anforderungen und Gewährleistungsziele des Standarddatenschutzmodells (SDM)

Zusammenhang zum BSI IT Grundschutz

Im Grundschutz Baustein CON.2 Datenschutz in der Edition von 2022 wird explizit auf das Standard Datenschutzmodell verwiesen. Dort heisst es wörtlich:

Wird die SDM-Methodik nicht berücksichtigt, die Maßnahmen also nicht auf der Basis der
Gewährleistungsziele systematisiert und mit dem Referenzmaßnahmen-Katalog des SDM abgeglichen,
SOLLTE dies begründet und dokumentiert werden.

Als Gefährdungslage zur Begründung des Bausteins werden zwei Punkte vorgetragen:

  1. Missachtung von Datenschutzgesetzen oder Nutzung eines unvollständigen Risikomodells
  2. Festlegung eines zu niedrigen Schutzbedarfs

beides sind in der Praxis die häufigsten Ursachen für Datenschutzverletzungen und treffen fast immer zu, wenn Bußgelder nach DSGVO verhängt werden.

Bausteine des Standard Datenschutzmodells

Das Standarddatenschutz Modell baut Stand Dezember 2023 auf folgenden Bausteinen auf:

Baustein 11 „Aufbewahren“ (Version 1.0 vom 6. Oktober 2020)Dieser Baustein regelt die Aufbewahrung von Daten
Baustein 41 „Planen und Spezifizieren“ (Version 1.0 vom 25. März 2021)Dieser Baustein regelt die Planungsphase und technische Spezifikation von Verarbeitungstätigkeiten
Baustein 42 „Dokumentieren“ (Version 1.0a vom 2. September 2020)Dieser Baustein regelt die Dokumentation des Datenschutzmanagements
Baustein 43 „Protokollieren“ (Version 1.0a vom 2. September 2020)Dieser Baustein macht vergangene Verarbeitungstätigkeiten prüfbar
Baustein 50 „Trennen“ (Version 1.0 vom 6. Oktober 2020)Dieser Baustein macht Vorgaben zur Trennung von Datenverarbeitungstätigkeiten
Baustein 51 „Zugriffe auf Daten, Systeme und Prozesse regeln“ (Version 1.0 vom 01.11.2021)Dieser Baustein regelt die Vergabe von Berechtigungen und Rollen
Baustein 60 „Löschen und Vernichten“ (Version 1.0a vom 2. September 2020)Dieser Baustein regelt das Löschen und Vernichten von personenbezogenen Daten
Baustein 61 „Berichtigen“ (Version 1.0 vom 6. Oktober 2020)Dieser Baustein geht auf das Berichtigen von Daten ein
Baustein 62 „Einschränken der Verarbeitung“ (Version 1.0 vom 6. Oktober 2020)Dieser Baustein gibt eine Hilfestellung, wie man das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung umsetzt

Bausteine des Standard Datenschutzmodells (SDM)

Die Bausteine sind dabei maßnahmenorientiert und gehen jeweils auf den Bezug zum Datenschutzmanagement ein. D.h. es werden konkrete Vorschläge und Vorschriften durch Formulierungen wie SOLLEN und MÜSSEN gemacht, und dabei zwischen Daten mit normalen und Daten mit hohem Schutzbedarf differenziert, für die noch strengere Vorschriften gelten.

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