Der Vorschlag zur Regulierung des digitalen Euro hat das Ziel, eine hohe Datenschutz- und Privatsphärestandards zu gewährleisten. Im Kern sollen datenschutzfreundliche Voreinstellungen und innovativen Verschlüsselungstechnologien wie Zero Knowledge Proof für ein sicheres bezahlen by default sorgen.
Hier sind einige Punkte aus dem Vorschlag und der gemeinsamen Stellungnahme der Europäischen Datenschutzbehörde (EDPB) und des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) zum digitalen Euro:
- Offline- und Online-Nutzung: Der Vorschlag betont die Möglichkeit einer Offline-Nutzung des digitalen Euro, um die Verarbeitung personenbezogener Daten zu minimieren. Nutzer sollen die Wahl haben, in digitalen Euro oder in Bargeld zu bezahlen.
- Datenschutz bei der Online-Nutzung: Es wird ein hohes Maß an Datenschutz für die Online-Nutzung des digitalen Euro gefordert, wobei für die Offline-Nutzung noch höhere Schutzstandards angestrebt werden.
- Verarbeitung notwendiger personenbezogener Daten: Empfohlen wird, dass nur die notwendigen personenbezogenen Daten der Nutzer des digitalen Euro verarbeitet werden, um eine übermäßige Zentralisierung persönlicher Daten durch die Europäische Zentralbank (EZB) oder nationale Zentralbanken zu vermeiden.
- Zugangspunkt zur Überprüfung: Im Vorschlag wird die Möglichkeit einer Einrichtung eines einzigen Zugangspunktes durch die EZB und nationale Zentralbanken erwähnt, um zu überprüfen, dass die Menge der von jedem Nutzer gehaltenen digitalen Euro den zulässigen Höchstbetrag nicht überschreitet. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit dieses Zugangspunkts zu bewerten und technische Maßnahmen für eine dezentrale Speicherung dieser Identifikatoren in Erwägung zu ziehen.
- Betrugsdetektion und -prävention: Der vorgeschlagene Mechanismus zur Betrugsdetektion und -prävention (FDPM) soll besser definiert werden, insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EZB und Zahlungsdienstleister.
- Datenschutzschwelle für Online-Transaktionen: Einführung einer ‚Datenschutzschwelle‘ für Online-Transaktionen wird empfohlen, unter der weder offline noch online niedrigwertige Transaktionen für Zwecke der Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung verfolgt werden. Um das Risikoprofil von niedrigwertigen Online-Transaktionen in digitalen Euro zu reduzieren, wird empfohlen, bereits in der Entwurfsphase des digitalen Euro geeignete technische Maßnahmen zu implementieren.
- Klarstellung der Datenschutzverantwortlichkeiten: Die vorgeschlagene Verordnung soll die Datenschutzverantwortlichkeiten der EZB und der Zahlungsdienstleister weiter klären, einschließlich der rechtlichen Grundlagen, auf die sich die EZB und PSP stützen sollten, und der Arten von personenbezogenen Daten, die für die Ausgabe, Verteilung und Nutzung des digitalen Euro verarbeitet werden sollten.
Die EDPB und die EDPS haben ihre Absicht bekundet, die Entwicklungen dieser vorgeschlagenen Verordnung weiter zu überwachen und zu begleiten, um sicherzustellen, dass der Datenschutz und die Privatsphäre effektiv gewahrt bleiben.
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