Ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) für Kleinunternehmen sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Datenverarbeitung, die gesetzlichen Anforderungen und die potenziellen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, einen DSB zu bestellen, wenn:
- Die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von betroffenen Personen besteht.
- Die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten besteht.
Auch wenn ein Kleinunternehmen nicht unter diese Kriterien fällt, kann die Bestellung eines DSB aus folgenden Gründen sinnvoll sein:
- Komplexität der Datenverarbeitung:
Wenn das Kleinunternehmen mit sensiblen Daten arbeitet oder die Datenverarbeitung komplex ist, kann ein DSB helfen, die Compliance zu gewährleisten. - Risikomanagement:
Ein DSB kann dazu beitragen, Datenschutzrisiken zu identifizieren und zu minimieren, was finanzielle und reputationsbezogene Schäden verhindern kann. - Rechtliche Anforderungen:
Auch wenn die DSGVO keinen DSB vorschreibt, können nationale Gesetze, Branchenvorschriften oder Vertragsanforderungen die Ernennung eines DSB erfordern. - Vertrauen der Kunden:
Ein DSB kann das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken, da er zeigt, dass das Unternehmen den Datenschutz ernst nimmt. - Effizienz:
Kleinunternehmen haben oft nicht die Ressourcen, um sich kontinuierlich über Datenschutzbestimmungen zu informieren. Ein DSB kann sicherstellen, dass das Unternehmen auf dem neuesten Stand bleibt und effizient arbeitet.
Für Kleinunternehmen, bei denen die Bestellung eines vollzeitigen DSB nicht praktikabel oder kosteneffizient ist, gibt es die Möglichkeit, einen externen DSB zu bestellen. Externe DSBs bieten oft flexible Dienstleistungen an, die sich nach der Größe und den Bedürfnissen des Unternehmens richten.
Dennoch ist es wichtig, dass jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – die Datenschutzgrundprinzipien versteht und umsetzt. Dazu gehört, dass man nur die Daten erfasst, die man benötigt, diese sicher aufbewahrt, die betroffenen Personen über ihre Datenverarbeitung informiert und ihnen ihre Rechte ermöglicht.
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