Die Single Digital Gateway-Verordnung (SDGVO) ist eine wichtige Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen innerhalb der EU zu vereinfachen und zu digitalisieren.
Die SDGVO wurde vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat 2018 ins Leben gerufen, um ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Ihr Hauptziel ist es, das digitale Angebot der Verwaltung bürgernah und nutzerfreundlich zu gestalten. Die Verordnung strebt an, alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über ein einziges Portal zugänglich zu machen.
Die Digitalisierung des europäischen Binnenmarktes ist ein Kernanliegen der SDGVO. Sie soll Innovation, Wachstum und neue Arbeitsplätze in der EU fördern, indem bestehende europäische Portale, Websites, Netze, Dienste und Systeme erweitert und mit nationalen Lösungen verknüpft werden. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu reduzieren und ihnen den Zugang zum Binnenmarkt zu erleichtern.
Die SDGVO sieht verschiedene Fristen vor, um ihre Ziele zu erreichen. Bis Dezember 2020 sollten Informationen über allgemeine Rechte und Vorschriften, On- und Offline-Verfahren sowie Unterstützungsdienste bereitgestellt werden. Bis Dezember 2022 waren Kommunen verpflichtet, Informationen über ihre Leistungen bereitzustellen. Bis Dezember 2023 sollen wichtige Verfahrensbündel und Leistungen aus verschiedenen EU-Richtlinien vollständig digital und grenzüberschreitend verfügbar sein.
Die SDGVO ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des Projekts „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“. Die Anforderungen der SDGVO sind in die jeweiligen Rubriken der OZG-Umsetzung integriert, was die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten stärkt.
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