DSGVO: EU verlängert UK-Angemessenheitsbeschluss für 6 Jahre

Die EU-Kommission hat am 19. Dezember 2025 die beiden Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich erneuert. Damit dürfen personenbezogene Daten weiterhin ohne zusätzliche Transfermechanismen (wie SCCs) aus der EU in das Vereinigte Königreich fließen – einmal für den Bereich der DSGVO und einmal für den Bereich Strafverfolgung (Law Enforcement Directive).

Das heisst: Unternehmen und Behörden in der EU können Daten an UK-Dienstleister weitergeben, so als wäre das UK datenschutzrechtlich „gleichwertig“. Die EU begründet das damit, dass das britische Datenschutzrecht insgesamt weiterhin ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau bietet.

Die neuen Beschlüsse sind wieder befristet: Sie gelten als „Sunset Clause“ für sechs Jahre bis zum 27. Dezember 2031, mit einer geplanten Zwischenüberprüfung nach vier Jahren.

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