EuGH: Fingerabdrücke und Fotos nicht auf Vorrat

Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag klargestellt, dass Polizeibehörden biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Lichtbilder nicht routinemäßig bei jeder Festnahme erheben dürfen. Das Urteil (C-371/24) setzt der verbreiteten Praxis einer automatischen erkennungsdienstlichen Behandlung enge Grenzen.

Auslöser war ein Fall aus Paris: Ein Mann wurde 2020 bei einer nicht angemeldeten Demonstration festgenommen, verweigerte die Abnahme von Fingerabdrücken und wurde dafür zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt – obwohl er vom ursprünglichen Vorwurf freigesprochen wurde. Der EuGH stellt nun klar: Biometrische Daten gehören zu den besonders sensiblen Datenkategorien und dürfen nur erhoben werden, wenn dies im konkreten Einzelfall unbedingt erforderlich ist und begründet wird. Ein bloßer Tatverdacht reicht nicht aus.

Wer sich einer solchen Maßnahme verweigert, darf zudem nur dann bestraft werden, wenn die Erhebung selbst rechtmäßig war. War sie das nicht, ist auch die Verweigerung straffrei.

Als Bürger kannst du bei einer Festnahme nach der konkreten Begründung für die Datenerhebung fragen. Eine pauschale Antwort wie „das ist Standardprozedur" genügt nach diesem Urteil nicht mehr. Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten müssen ihre internen Vorschriften nun anpassen.

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