EuGH Urteil: Hackerangriffe führen nicht mehr automatisch zu Bußgeldern

Ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Dezember 2023, könnte die Art und Weise, wie Unternehmen in der EU mit Datenschutzverletzungen umgehen, grundlegend verändern. In der Entscheidung (C-340/21) hat der EuGH klargestellt, dass das bloße Vorliegen einer unbefugten Offenlegung personenbezogener Daten nicht automatisch bedeutet, dass die vom Unternehmen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen unzureichend waren. Vielmehr muss konkret bewertet werden, ob die Schutzmaßnahmen angesichts der spezifischen Risiken angemessen waren.

Lange Zeit war es vor Gericht die Regel, dass allein ein erfolgter erfolgreicher Hackerangriff Rechtfertigung genug ist, dass dem betroffenen Unternehmen ein Bußgeld nach DSGVO droht, da keine ausreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen worden sind, um eben diesen zu verhindern. Artikel 24 und 32 der DSGVO lösen also nicht automatisch Bußgelder aus, wenn der Verantwortliche vor Gericht beweisen kann, dass seine Schutzmaßnahmen angemessen waren. Die Beweislast bei Schadenersatzforderungen nach Artikel 82 DSGVO liegt hier ebenfalls beim Verantwortlichen, d.h. wenn die Kausalität der Verletzung des Datenschutzes so ist, dass der Hacker (Dritter) für diese verantwortlich und dem Betroffenen dadurch ein Schaden entstand, muss der Verantwortliche Unternehmer nur beweisen, dass er mit dem Angriff nichts zu tun hatte und nicht schuldhaft gehandelt hat.

Nun ist es so, dass bei erfolgter Risikoabschätzung, dokumentierten Schutzmaßnahmen und auch tatsächlich erfolgter Cyberabwehr von den Gerichten im Einzelfall geprüft werden muss, ob die gewählten Schutzmaßnahmen dem Stand der Technik entsprechen und wenn das der Fall ist gelingt der Entlastungsnachweis.

Wichtig hierfür ist nicht nur die Dokumentation einer IT Sicherheits- und Datenschutz Strategie, sondern auch eine ständige Überwachung und Aktualisierung dieser.

Related Posts

Datenleck bei SurveyLama legt 4 Mio Nutzerdaten offen

Im Februar 2024 wurde die Plattform für bezahlte Umfragen SurveyLama Opfer eines Datenlecks, das die persönliche Details von 4,4 Millionen Kunden preisgab. SurveyLama ist eine Plattform, bei der Nutzer gegen Entlohnung an Umfragen teilnehmen können. Der Vorfall legte nicht nur E-Mail-Adressen offen, sondern auch Namen, physische und IP-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten sowie Passwörter, die als salted SHA-1-, bcrypt- oder argon2-Hashes gespeichert waren.

Read More

Schleswig-Holstein wechselt von Microsoft zu Linux und LibreOffice

3.4.24: Die Regierung des Landes hat mit einem Kabinettsbeschluss die Einführung der quelloffenen Software LibreOffice als standardmäßige Office-Lösung und einen Umstieg von Microsoft Windows zu Linux beschlossen.

Read More

Datenschutzvorfall bei Urban Sports Club betrifft 900.000 Mitglieder

Der Urban Sports Club hat am 28. März 2024 in einer Email an seine Mitglieder gemeldet, dass es am 26.3.24 zu einem Datenschutz gekommen ist, der personenbezogene Daten von Mitgliedern beeinträchtigt haben könnte. Urban Sports Club ist ein Anbieter einer europaweiten Fitness und Sport Flatrate und bietet Kurse an 10.000 Standorten in Europa in über 50 Sportarten an. Das Unternehmen informierte umgehend Mitglieder und die zuständigen Behörden. Im Blog des Unternehmens ist die Rede von einer Lücke, die am 27.3.24 geschlossen wurde.

Read More