Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verbietet Massenüberwachung

Am 14.2.2024 wurde ein Urteil im Fall Podchasov v. Russland gefällt, das weitreichende Konsequenzen für die geplante Client-Side Massenüberwachung von Smartphones durch die EU haben könnte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befand, dass russische Gesetze, die von “Internetkommunikationsorganisatoren” verlangen, Kommunikationsdaten zu speichern und Sicherheitsdiensten Zugang zu diesen sowie die Fähigkeit zur Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikation zu gewähren, eine übermäßig breite und ernsthafte Beeinträchtigung der Privatsphäre und des Briefverkehrs darstellen. Der EGMR kritisierte das Fehlen ausreichender Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch und beurteilte die Gesetzgebung als nicht konform mit dem Recht auf Privatsphäre und Korrespondenz, wie es durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist.

Technologien wie Client-Side Scanning auf Smartphones, die darauf abzielen, verschlüsselte Nachrichten auf den Geräten der Nutzer zu scannen, bevor sie verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wurden, könnten unter die gleichen strengen Prüfungen bezüglich Verhältnismäßigkeit und Schutz vor Missbrauch fallen. Dieses Urteil könnte als Präzedenzfall dienen, der die Einführung solcher Überwachungstechniken in der EU beeinflusst, indem es die Notwendigkeit betont, Datenschutzrechte zu wahren und sicherzustellen, dass jegliche Überwachungsmaßnahmen angemessen, notwendig und in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt sind. Im April 2023 hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, Schwächung von Ende-zu-Ende Verschlüsselung z.B. durch Client-Side Scanning als probables Mittel zur Feststellung von möglichen Kindesmissbrauchs zu nutzen. Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte könnte dem ein Riegel vorgeschoben werden.

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