Snackautomat macht heimlich biometrische Gesichtsscans

Im Februar 2024 offenbarte ein fehlerhafter Invenda-Verkaufsautomat durch eine Fehlermeldung unabsichtlich, dass er Gesichtserkennungstechnologie nutzte. Die Studierenden waren vorher nicht über diese Technologie informiert worden, was Bedenken hinsichtlich Privatsphäre und Zustimmung aufwarf. Die Universität reagierte umgehend, forderte die Deaktivierung der Technologie und den schnellstmöglichen Abbau der Automaten. Sie bestätigte zudem, dass keine ähnliche Technologie auf dem Campus verwendet wird. Daraufhin wurden die Invenda-Verkaufsautomaten demontiert und vom Campus der University of Waterloo entfernt.

Das schweizer Startup Invenda hat eine intelligente Nachrüsttechnologie für Verkaufsautomaten entwickelt, die unter anderem Gesichtserkennung für zentralisiertes Gerätemanagement integriert. Diese Technologie ermöglicht es, Informationen über das Alter und Geschlecht des Kunden zu sammeln, um gezielte Werbeaktionen anzubieten. Die Datenverarbeitung erfolgt in Echtzeit, kombiniert mit weiteren Informationen wie Wetterbedingungen und Tageszeit, um den Absatz zu steigern​.

Die Nutzung von Gesichtserkennungstechnologie in Verkaufsautomaten, wie von Invenda eingeführt, ohne explizite Zustimmung oder Information der Kunden, steht jedoch im Widerspruch zu den Grundprinzipien der DSGVO. Denn die DSGVO legt großen Wert auf Transparenz und die informierte Einwilligung der Betroffenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere bei biometrischen Daten, die als besonders sensibel gelten. Die heimliche Erfassung und Analyse biometrischer Daten zur Personalisierung von Werbung könnte als ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre angesehen werden, der ohne angemessene Aufklärung und Zustimmung der betroffenen Personen nicht mit den DSGVO-Vorschriften vereinbar ist. Bei einem Verstoß gegen die DSGVO drohen Bußgeldern, die bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen können.

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