Verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte gestartet
Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Arztpraxen, Krankenhäuser und weitere medizinische Einrichtungen die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Laut Gematik sind mehr als 93 Prozent der Praxen und Apotheken technisch ausgestattet. Bereits rund 70 Millionen Akten für gesetzlich Versicherte wurden angelegt, die Widerspruchsquote liegt bei etwa fünf Prozent.
Allerdings nutzen bislang nur wenige Versicherte die ePA aktiv: Bei den größten Krankenkassen haben sich erst rund drei Prozent der Versicherten registriert. Der Zugriff ist über Smartphone-Apps oder inzwischen auch über Desktop-Anwendungen möglich, wobei ein Kartenlesegerät und die elektronische Gesundheitskarte mit PIN erforderlich sind.