Externer Geldwäschebeauftragter
Für zahlreiche Branchen – darunter Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsinstitute, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Veranstalter oder Vermittler von Glücksspielen – ist die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.
Als externer Geldwäschebeauftragter unterstützen wir Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten sicher und effizient umzusetzen.

Die Aufgaben eines externen Geldwäschebeauftragten
Unterrichtung und Beratung
Hinsichtlich aller datenschutzrechtlicher Pflichten Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen - sowie regelmäßiger Austausch mit den Verantwortlichen.
Kontrollfunktion
Festlegung von Prüfintervallen, Definition von Verfahren und regelmäßige Kontrollen, um potenzielle Verstöße frühzeitig zu erkennen.
Schulungspflicht für Mitarbeiter
Planung und Durchführung von Schulungen, Erstellung von Richtlinien und Merkblättern, ggf. Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitenden.
Bearbeitung von Verdachtsfällen
Wir führen für Sie Hintergrundchecks durch und übernehmen die fristgerechte Abgabe von Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) über das GoAML-Portal.
Unser Vorgehen
Initialer Workshop
- Grundlegende GwG-Anforderungen: Vermittlung der wichtigsten rechtlichen Vorgaben und Pflichten.
- Geschäftstätigkeiten erfassen: Gemeinsame Analyse Ihrer Unternehmensstruktur, Geschäftsbereiche und Eigentumsverhältnisse.
- Risikofaktoren identifizieren: Ermittlung potenzieller Abhängigkeiten innerhalb einer Unternehmensgruppe oder komplexer Beteiligungsstrukturen.
Risikoanalyse
- Grundlegende GwG-Anforderungen: Vermittlung der wichtigsten rechtlichen Vorgaben und Pflichten.
- Geschäftstätigkeiten erfassen: Gemeinsame Analyse Ihrer Unternehmensstruktur, Geschäftsbereiche und Eigentumsverhältnisse.
- Risikofaktoren identifizieren: Ermittlung potenzieller Abhängigkeiten innerhalb einer Unternehmensgruppe oder komplexer Beteiligungsstrukturen.
Risikomanagement
- Zusammenfassung der Ergebnisse: Dokumentation der Workshop- und Risikoanalyse-Erkenntnisse.
- Beschreibung der Verpflichteten und wirtschaftlich Berechtigten: Identifikation aller relevanten Stakeholder (z. B. UBO – Ultimate Beneficial Owner, PeP – politisch exponierte Personen).
- Etablierung eines Risikomanagements: Umsetzung der abgeleiteten Pflichten in den Bereichen KYC (Know Your Customer) und laufende Überwachungsprozesse.
- Monatlicher Risikobericht: Kontinuierliche Evaluierung des Risikostatus und Berichterstattung an die Geschäftsleitung.
Warum ein externer Geldwäschebeauftragter?
Rechtssicherheit
Ein externer Geldwäschebeauftragter stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben gemäß Geldwäschegesetz (GwG) einhält.Kosteneffizienz
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen rentiert sich die Auslagerung. Sie sparen Aufwendungen für Schulungen, Weiterbildungen und Personalrekrutierung. Unser eingespieltes Expertenteam steht Ihnen flexibel zur Verfügung – ganz ohne Zusatzkosten für Ausfall- und Vertretungszeiten.Unabhängigkeit und Objektivität
Durch unseren externen Blick identifizieren wir Risiken, ohne betriebsinterne Interessenkonflikte zu fürchten. So gewährleisten wir eine neutrale Bewertung Ihrer Prozesse und Strukturen.
Ihr externer Geldwäsche-Beauftragter von Sentiguard
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