alternativ können Sie uns Ihre Meldung auch an info@sentiguard.eu schicken


Welche Frist zur Meldung von Datenschutzverstößen und Pannen gibt es?

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Datenschutzverstöße unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach deren Bekanntwerden an die zuständige Datenschutzbehörde zu melden. Diese Frist gilt, es sei denn, der Datenschutzverstoß führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

Wem melde ich einen Datenschutz Verstoß?

Grundsätzlich können Sie Verstösse immer dem Datenschutzbeauftragten Ihres Arbeitgebers melden. Sind Sie jedoch Privatperson oder selbst in verantwortlicher Position bei einem Verstoß, dann sollten Sie die Meldung an den für Sie zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten richten.

Müssen Hackerangriffe und Datenpannen auch gemeldet werden?

Ja, Datenpannen und Hackerangriffe müssen gemeldet werden, wenn sie ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind solche Vorfälle unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden nach deren Bekanntwerden, an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Falls der Datenschutzverstoß ein hohes Risiko für die betroffenen Personen mit sich bringt, müssen diese ebenfalls informiert werden. Diese Meldepflicht dient dem Schutz der betroffenen Personen und soll sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen zur Behebung der Verletzung ergriffen werden.

Professionelle Hilfe erwünscht?

Sentiguard ist spezialisiert auf Datenschutzberatung, Auditing und internationalen Datentransfer (TIA). Machen Sie kurzfristig einen Termin aus:

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