Berechtigtes Interesse nach Artikel 6 Abs.1 DSGVO

Berechtigtes Interesse ist eines der am kontroversesten diskutierten Artikel der DSGVO. Nach Ansicht der meisten Unternehmer wird deren Interesse meist zu 100 % berechtigt sein. Die aktuelle Rechtsprechung verhängt aber nicht selten Bußgelder, weil das Interesse am Ende in Abwägung der Betroffenenrechte dann doch nicht genug berechtigt ist, um sich durchzusetzen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen daher, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Argumentation zur Datenerfassung aus berechtigten Interesse vorhaben.

Laut Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Hier sind die Schritte und Überlegungen, die in die Prüfung des berechtigten Interesses eingehen könnten:

  1. Identifizierung des berechtigten Interesses:
    • Identifizieren Sie das berechtigte Interesse, das durch die Datenverarbeitung verfolgt wird. Dies könnte ein legitimes Geschäftsinteresse, rechtliche Anforderungen oder andere spezifische Bedürfnisse sein.
  2. Notwendigkeitsprüfung:
    • Überprüfen Sie, ob die Datenverarbeitung notwendig ist, um das identifizierte berechtigte Interesse zu erfüllen. Die Verarbeitung sollte einen klaren Zweck erfüllen und nicht weiter gehen, als es für diesen Zweck erforderlich ist.
  3. Interessenabwägung:
    • Führen Sie eine Abwägung durch, um zu beurteilen, ob Ihre berechtigten Interessen die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen. Dies erfordert eine sorgfältige Abwägung der beteiligten Interessen und Risiken.
  4. Dokumentation:
    • Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungsfindung sorgfältig, einschließlich der Identifizierung des berechtigten Interesses, der Notwendigkeitsprüfung und der Interessenabwägung. Dies hilft, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nachzuweisen und ist nützlich für den Fall, dass Sie Ihre Entscheidung rechtfertigen müssen.
  5. Transparenz:
    • Informieren Sie die betroffenen Personen transparent über die Datenverarbeitung und das berechtigte Interesse, das Sie verfolgen. Dies sollte in Ihrer Datenschutzerklärung klar und leicht verständlich dargestellt werden.
  6. Datenschutzfolgenabschätzung:
    • In einigen Fällen, insbesondere wenn die Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen könnte, könnte eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) erforderlich sein.
  7. Regelmäßige Überprüfung:
    • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre berechtigten Interessen und die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere wenn sich die Umstände ändern oder neue Informationen verfügbar werden.
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