Am 22. August 2024 veröffentlichte das Büro des Generalinspekteurs des US-Justizministeriums (DOJ OIG) ein Memorandum, das auf erhebliche Bedenken bezüglich der Bestandsführung und Entsorgungsverfahren des FBI für elektronische Speichermedien hinweist. Diese Medien enthalten sensible, aber nicht klassifizierte Informationen sowie klassifizierte nationale Sicherheitsinformationen und befinden sich in einer gesicherten FBI-Einrichtung.
Der Bericht kritisiert das FBI für mehrere Schwachstellen:
- Unzureichende Nachverfolgung: Das FBI kann den Verbleib von elektronischen Speichermedien, wie aus Computern entnommenen Festplatten, nicht immer nachweisen, was das Risiko von Verlust oder Diebstahl erhöht.
- Fehlende Kennzeichnung: Medien, die aus größeren Komponenten entnommen werden, sind oft nicht korrekt mit ihrer Klassifizierung gekennzeichnet, was gegen die FBI- und DOJ-Richtlinien verstößt.
- Mangelhafte physische Sicherheit: Medien, die zur Entsorgung bestimmt sind, werden oft nicht ausreichend physisch gesichert, wodurch das Risiko eines unbemerkten Abhandenkommens besteht.
Das DOJ OIG gab drei Empfehlungen zur Verbesserung der Bestandsverwaltung und Entsorgung von Speichermedien, denen das FBI zugestimmt hat.
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