Der Bundesrat hat am 27. März 2026 Stellung zur geplanten EU-Digital-Omnibus-Verordnung genommen, die die bestehende KI-Verordnung vereinfachen soll. Die Kernbotschaft: Bürokratieabbau ist richtig und wichtig, darf aber nicht den Grundrechtsschutz aushöhlen.
Konkret begrüsst der Bundesrat die Stossrichtung der Kommission, besonders für Start-ups und KMU den Aufwand zu reduzieren. Gleichzeitig mahnt er an mehreren Stellen zur Vorsicht. So fehlt bislang eine klare EU-rechtliche Grundlage dafür, dass öffentliche Stellen personenbezogene Daten für das Training von KI-Systemen verarbeiten dürfen – eine Lücke, die dringend geschlossen werden muss. Auch das Verhältnis zwischen KI-Verordnung und DSGVO bleibt aus Sicht des Bundesrates ungeklärt, was für Unternehmen erhebliche Rechtsunsicherheit bedeutet.
Kritisch bewertet wird zudem die geplante Aufweichung der Pflicht zur KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden: Bisher mussten Anbieter und Betreiber sicherstellen, dass Personal ausreichend KI-kompetent ist. Die neue Fassung schwächt das ab – ohne die Aufgabe der Kompetenzförderung anderswo zu verankern. Das gehe aus Verbraucherschutzsicht in die falsche Richtung.
Für alle, die KI-Systeme in Unternehmen einsetzen oder entwickeln, ist die Stellungnahme ein deutliches Signal: Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa sind weiterhin im Fluss. Wer Hochrisiko-KI betreibt, sollte die weitere Entwicklung des Verordnungsverfahrens aktiv verfolgen und Compliance-Strukturen flexibel halten.
Originaldokument: Bundesrat Drucksache 33/26




