Am 8. November 2024 gab die Landeshauptstadt Dresden bekannt, dass der Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz Ermittlungen unterstützt. Ein Mitarbeiter wird verdächtigt, unbefugt das Wahlbenachrichtigungsverzeichnis der Stadt Dresden auf einem privaten Speichermedium gespeichert zu haben. Dieses Verzeichnis umfasst sensible Daten aller wahlberechtigten Dresdner Bürger, darunter Namen, Adressen und Geburtsdaten.
Der Vorfall wurde im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle der Zugriffsprotokolle am 21. Oktober aufgedeckt. Die sofortige Reaktion des Eigenbetriebs IT umfasste die Sperrung des Mitarbeiters, Sicherstellung der Geräte und ein Hausverbot. Zudem wurden der Sächsische Datenschutzbeauftragte, das SAX.CERT und das Landeskriminalamt informiert.
Trotz einer eidesstattlichen Erklärung des Beschuldigten, die Daten weder verwendet noch weitergegeben zu haben, wurde eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Die Stadt Dresden plant nun eine Verstärkung ihrer Sicherheitsmaßnahmen, um den Zugriffsschutz zu verbessern und mobile Speichermedien in sensiblen Bereichen zu verbieten.
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