Die EU-Kommission hat kürzlich den EU-Datenschutzbeauftragten verklagt, da die EU-Kommission weiterhin Microsoft-365 nutzen will. Die Entscheidung sorgt für erhebliche Diskussionen und könnte weitreichende Folgen für den Datenschutz in der EU haben.
Am 11. März 2024 veröffentlichte der EU-Datenschutzbeauftragte (EDSB) einen Bericht, in dem er feststellte, dass die Nutzung von Microsoft 365 durch die Europäische Kommission gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Insbesondere kritisierte der EDSB die Übermittlung von Daten in Länder außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ohne angemessene Datenschutzmaßnahmen. Der EDSB setzte der Kommission eine Frist bis zum 9. Dezember 2024, um die Datenübermittlung an Microsoft und seine Tochtergesellschaften in Nicht-EU/EWR-Staaten zu beenden.
Die Kommission wirft dem EDSB nun vor, die Verordnung (EU) 2018/1725 falsch ausgelegt zu haben, insbesondere in Bezug auf die Definition der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten. Der EDSB kritisierte widerum, dass die Kommission nicht klar definiert habe, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden dürfen. Die Kommission bestreitet dies und hält die Kritik für unbegründet.
Der EDSB sieht einen klaren Verstoß gegen die DSGVO bei der Datenübermittlung in die USA. Die Kommission hält ihre Schutzmaßnahmen jedoch für ausreichend.
Die Dokumentation der Datenverarbeitung und die Anweisungen der Kommission an Microsoft wurden ebenfalls kritisiert. Die Kommission betont jedoch die Klarheit ihrer Vorgaben.
Dieser Rechtsstreit könnte weitreichende Folgen für den Datenschutz in der EU haben und stellt die Nutzung von US-amerikanischen Cloud-Diensten durch europäische Behörden erneut in Frage. Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet und könnte richtungsweisend für den künftigen Umgang mit Datenschutzfragen in der EU sein.
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