Am 24. Oktober 2025 hat die Financial Action Task Force (FATF) ihre aktualisierten Listen der Länder mit erhöhtem Monitoring, die sogenannte „Graue Liste“, sowie der Hochrisikoländer („Schwarze Liste“) veröffentlicht. Das wichtigste Ergebnis: Burkina Faso, Mosambik, Nigeria und Südafrika wurden erfolgreich von der Grauen Liste gestrichen.
Was bedeutet die Graue Liste?
Länder auf der FATF-Grauen Liste haben strategische Defizite in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML), Terrorismusfinanzierung (CFT) und Proliferationsfinanzierung (PF) festgestellt. Diese Staaten arbeiten aktiv mit der FATF zusammen, um die Mängel innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens zu beheben. Im Gegensatz zur Schwarzen Liste fordert die FATF für Graulisten-Länder keine Gegenmaßnahmen, sondern lediglich die Anwendung einer risikobasierten Sorgfaltspflicht. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, ohne dabei legitime Finanzströme oder humanitäre Aktivitäten zu beeinträchtigen.
Die vier aus der Grauen Liste gestrichenen Länder
Burkina Faso
Burkina Faso hat wesentliche Fortschritte erzielt: Die nationale Financial Intelligence Unit (FIU) wurde personell und finanziell gestärkt, die risikobasierte Aufsicht über Finanzinstitute verbessert und ein wirksames Sanktionssystem für Verstöße gegen Transparenzpflichten eingeführt. Zudem wurde die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäschebekämpfung intensiviert.
Mosambik
Mosambik hat seine Behörden für internationale Rechtshilfe geschult, ein nationales System zur Erhebung von Daten zu wirtschaftlich Berechtigten aufgebaut und eine umfassende Risikoanalyse zur Terrorismusfinanzierung durchgeführt. Die personellen und organisatorischen Kapazitäten der FIU wurden deutlich erweitert, und es wurde eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung etabliert.
Nigeria
Nigeria überarbeitete seine nationale AML/CFT-Strategie und verbesserte die risikobasierte Aufsicht über Hochrisikosektoren. Außerdem wurden mehr Ermittlungen und Strafverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet, und die Nutzung von Finanzinformationen durch Strafverfolgungsbehörden wurde gestärkt. Durch verbesserte internationale Kooperationen und einen klareren Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte konnte das Land wesentliche Anforderungen der FATF umsetzen.
Südafrika
Südafrika konnte durch eine Reihe gezielter Maßnahmen seine AML/CFT-Strukturen nachhaltig verbessern. Das Land hat den Informationsaustausch in internationalen Rechtshilfeverfahren ausgebaut, die Aufsicht über nichtfinanzielle Berufsgruppen (DNFBPs) verbessert und den Zugang zu wirtschaftlich Berechtigten-Informationen beschleunigt. Zudem wurden Ermittlungen zu komplexen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsfällen intensiviert und die Effizienz der Strafverfolgungsbehörden gestärkt.
Schwarze Liste bleibt unverändert
Unverändert bleibt die sogenannte „Schwarze Liste“ der Hochrisikoländer, für die weiterhin strikte Gegenmaßnahmen gelten. Iran, Nordkorea und Myanmar stehen nach wie vor auf dieser Liste, da in diesen Staaten weiterhin erhebliche Mängel in den nationalen AML/CFT-Systemen bestehen.
Bedeutung für Verpflichtete in der EU und Deutschland
Für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist entscheidend, dass die FATF-Listen selbst keine unmittelbare rechtliche Wirkung innerhalb der EU entfalten. Maßgeblich ist allein die EU-Liste der Hochrisiko-Drittländer gemäß der Delegierten Verordnung (EU). Diese Liste basiert zwar auf den Erkenntnissen der FATF, wird jedoch unabhängig aktualisiert.
Das bedeutet: Burkina Faso, Mosambik, Nigeria und Südafrika bleiben vorerst weiterhin auf der EU-Liste und lösen somit nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG weiterhin erweiterte Sorgfaltspflichten aus. Eine Anpassung der EU-Liste wird frühestens im Laufe des Jahres 2026 erwartet.
Die Streichung von vier afrikanischen Ländern von der FATF-Grauen Liste ist ein positives Signal im globalen Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie zeigt, dass nachhaltige Reformen und internationale Zusammenarbeit zu messbaren Erfolgen führen können.
Für Verpflichtete in Deutschland und der EU bleibt jedoch entscheidend, dass die EU-Kommission ihre eigene Liste der Hochrisiko-Drittländer anpasst. Erst wenn diese Aktualisierung erfolgt, entfällt die Pflicht zur Anwendung erweiterter Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber diesen Ländern.


