Meta verkündet die europaweite Nutzung öffentlicher Inhalte erwachsener Nutzerinnen und Nutzer zur KI-Trainingserweiterung – und stößt damit aus DSGVO-Sicht auf Skepsis. Zwar verspricht das Unternehmen, keine privaten Nachrichten oder Daten von Minderjährigen einzubeziehen und gewährt EU-Nutzenden ein Widerspruchsrecht. Es ist zu bemängeln, dass ein Opt-out-Verfahren (statt eines expliziten Opt-ins) den Transparenz- und Einwilligungsprinzipien der DSGVO nicht vollständig gerecht wird. Auch die Frage, ob Meta die gesammelten Interaktionen wirklich nur für die angekündigten Zwecke nutzt, bleibt offen. Bereits letztes Jahr berichteten wir, Meta per Opt-Out bei Facebook gängige Einwilligungsprinzipien der DSGVO missachtet hat, seitdem hat sich nicht viel an Meta’s Vorgehen getan.
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