Die neuesten Entwicklungen und Diskussionen um den „AI Act“ (Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz) in der Europäischen Union zeigen, dass es Bedenken hinsichtlich der Anwendung von Gesichtserkennungstechnologien gibt. Die Hauptpunkte der Debatte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Kein vollständiges Verbot von Live-Gesichtserkennung: Datenschutzgruppen und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International haben Bedenken geäußert, dass der AI Act nicht ausreichend Schutz vor der Bedrohung durch Live-Gesichtserkennung bietet. Es gab Forderungen nach einem „unbedingten Verbot“ von Live-Gesichtserkennung, aber solche Verbote wurden in der endgültigen Fassung des Gesetzes nicht vollständig umgesetzt.
- Einschränkungen und Bedingungen für Gesichtserkennung: Der AI Act schließt Ausnahmen für die Verwendung von Gesichtserkennungstechnologie durch Strafverfolgungsbehörden ein, z.B. für die Suche nach Opfern von Menschenhandel, zur Verhinderung von Terroranschlägen und zur Verhaftung von Verdächtigen bestimmter Gewaltverbrechen.
- Kritik an der Entscheidung der EU: Amnesty International kritisierte die Entscheidung der EU, öffentliche Massenüberwachung nicht im AI Act zu verbieten, und bezeichnete dies als „verpasste Gelegenheit“, um erheblichen Schaden an Menschenrechten, zivilem Raum und Rechtsstaatlichkeit zu verhindern.
- Besorgnis über biometrische Überwachung: Die European Digital Rights (EDRi) Organisation und andere Menschenrechtsgruppen haben Bedenken über den Einsatz biometrischer Überwachungssysteme geäußert und argumentieren, dass keine technischen oder sonstigen Korrekturen die Menschenrechtsverletzungen, die durch Gesichtserkennung verursacht werden, verhindern können.
- Einfluss globaler Tech-Unternehmen: Einige der weltweit größten Anbieter biometrischer Überwachungssysteme wie Microsoft, Amazon und IBM haben selbst Moratorien für ihre Systeme eingeführt, was die Risiken und Schäden, die ihre Systeme verursachen, anerkennt.
- Verschiedene Verständnisse und Interpretationen: Es gab Unstimmigkeiten darüber, wie die Bestimmungen zur Gesichtserkennung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU ausgelegt wurden. Dies führte zu unterschiedlichen Auffassungen darüber, was in Bezug auf die Nachverfolgung mit Gesichtserkennungstechnologie vereinbart wurde.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der AI Act der EU in seiner aktuellen Form Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und der Menschenrechte im Zusammenhang mit Gesichtserkennungstechnologien aufwirft. Trotz einiger Schutzmaßnahmen gibt es Kritik daran, dass das Gesetz nicht weit genug geht, um die Verwendung dieser Technologien in einer Weise zu regulieren, die mit den Grundrechten übereinstimmt.
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