Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat den Handel mit Daten zwischen der Auskunftei CRIF und dem Adresshändler Acxiom in Deutschland für illegal erklärt. Nach Beschwerden der Datenschutzorganisation NOYB gegen CRIF und Acxiom, wegen des Handels mit den persönlichen Daten von Millionen von Deutschen, hat die bayerische Datenschutzbehörde entschieden, dass CRIF durch den Kauf von Daten bei Acxiom gegen das Prinzip der Zweckbindung verstoßen und somit europäisches Datenschutzrecht verletzt hat. Die Behörde stellte fest, dass CRIF die Daten des Beschwerdeführers entgegen dem Grundsatz der Zweckbindung verarbeitet und seine Pflicht zur Information über den Erwerb seiner Daten von Acxiom verletzt hat. Zudem gab die Kreditagentur unvollständige Antworten auf eine Anfrage des Beschwerdeführers nach Informationen und lieferte sogar falsche Informationen.
Diese Entscheidung folgt einem ähnlichen Urteil der österreichischen Behörde im März 2023 in einem Fall gegen die österreichische Niederlassung von CRIF, in dem festgestellt wurde, dass der geheime Handel zwischen Kreditauskunfteien und Adresshändlern gegen die DSGVO verstößt und daher illegal ist. Basierend darauf hat NOYB kürzlich auch eine Klage gegen CRIF in Österreich eingereicht. Die bayerische Datenschutzbehörde prüft derzeit weitere Verfahren gegen CRIF Deutschland, in denen ein generelles Verbot des Kaufs von Daten bei Adresshändlern wie Acxiom untersucht wird.
Das Verfahren gegen Acxiom, das von der hessischen Datenschutzbehörde bearbeitet wird, ist mehrere Monate in Verzug. Acxiom hatte versucht, gerichtlich zu verhindern, dass der Beschwerdeführer Zugang zu den Akten des Falls erhält, was das gesamte Verfahren zum Stillstand brachte und es Acxiom ermöglichte, seinen illegalen Datenhandel fortzusetzen. Das Gericht hat den Antrag von Acxiom als unzulässig abgelehnt.
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