Das Datenleck im Landkreis Lörrach betraf umfangreiche personenbezogene Daten, die monatelang ungeschützt im Internet einsehbar waren. Laut SWR-Recherchen waren insgesamt etwa 56.000 Privatpersonen und fast 1.000 Unternehmen betroffen. Die Daten enthielten Informationen über Grundbesitz, einschließlich der geografischen Lage und Größe von Flurstücken sowie in den meisten Fällen den vollen Namen und das Geburtsdatum der Eigentümer. Diese Datenpanne wurde erst nach Hinweisen aus der Bevölkerung und der Intervention des Landesdatenschutzbeauftragten behoben. Die betroffenen Personen und Unternehmen wurden zunächst nicht direkt informiert, da das Ausmaß des Lecks den Behörden nicht sofort bewusst war.
Ein weiteres Datenleck betraf das Meldeportal für Starkregen- und Erosionsereignisse, wobei etwa 15 E-Mail-Adressen und zum Teil Adressen von Wohnhäusern veröffentlicht wurden. Diese Informationen könnten potenziell für betrügerische Aktivitäten missbraucht werden.
Experten raten den Betroffenen, besondere Vorsicht walten zu lassen und gegebenenfalls Passwörter zu ändern, insbesondere wenn persönliche Informationen wie Geburtsdaten als Passwörter verwendet wurden. Darüber hinaus empfehlen sie, wachsam gegenüber Phishing-Versuchen zu sein.
Nach DSGVO Artikel 82 besteht ebenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz, sollte sich beweisen lassen, dass in Folge des Lecks ein immaterieller oder materieller Schaden entstanden ist. Da die Daten aus Diensten der öffentlichen Verwaltung geleaked wurden, trifft die Bußgeld Regelung aus Artikel 83 DSGVO hier nicht zu, da laut BDSG §43 in öffentliche Stellen Deutschland anders als in anderen Ländern keine Bußgelder zu fürchten haben.
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