Am 11. September 2024 wurde ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, der der Polizei erlaubt, Verdächtige mithilfe von Gesichtserkennung zu identifizieren. Ermittler sollen biometrische Fotos von Verdächtigen mit öffentlich zugänglichen Internetbildern abgleichen dürfen. Dies betrifft jedoch nur statische Bild- und Videodateien, nicht Echtzeitübertragungen wie Livestreams. Der Abgleich darf nur für schwerwiegende Straftaten erfolgen, und die erhobenen Daten müssen gelöscht werden, wenn sie keinen Ermittlungsansatz bieten.
Der Vorstoß, der im Zusammenhang mit den Terrorismusbekämpfungsplänen der Bundesregierung steht, zielt darauf ab, die Sicherheitsbehörden zu stärken. Kritiker halten die Regelung jedoch für wenig praxistauglich, da sie ohne den Aufbau einer permanenten Gesichtsdatenbank arbeitet, was zu erheblichen technischen Herausforderungen führen könnte. Eine Gesichtsdatenbank ist aber auf Grund der neuen KI-Verordnung der EU rechtlich nicht möglich.
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