BfDI Initiiert Öffentliche Konsultation zur Bewertung von Messengerdiensten
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat ein neues Konsultationsverfahren zur Überprüfung von Messengerdiensten gestartet. Mit diesem Schritt möchte die Behörde die Entwicklung eines einheitlichen Standards für die Bewertung von Messengerdiensten fördern, die sowohl im privaten als auch im beruflichen Alltag immer stärker genutzt werden.
Die Erstellung des Prüfkatalogs erfolgte im Rahmen des „Support Pool of Experts“ der Europäischen Datenschutzbehörden (EDSA) und wurde maßgeblich von Professor Mathieu Cunche von der INSA-Lyon und dem zuständigen Fachbereich des BfDI vorangetrieben. Ziel ist es, einen umfassenden und dennoch flexiblen Prüfstandard zu entwickeln, der den unterschiedlichen Variationen und Integrationen von Messengerdiensten gerecht wird.
Die öffentliche Konsultation richtet sich sowohl an Fachanwendende als auch an die Zivilgesellschaft. Beide Gruppen sind eingeladen, den vorgelegten Prüfkatalog zu kommentieren und Vorschläge zur Verbesserung und Anpassung der Kriterien einzureichen. Diese Konsultation bietet eine Plattform für alle beteiligten Akteure – von Aufsichtsbehörden über Anbieter bis hin zu Nutzenden und Entwicklern –, um spezielle Anwendungsfälle und mögliche Grenzfälle zu identifizieren und zur Diskussion zu stellen.
Der Konsultationszeitraum endet am 15. November 2024. Bis zu diesem Datum können Kommentare und Stellungnahmen über ein bereitgestelltes Feedbackformular per E-Mail an die Adresse konsultation.messenger@bfdi.bund.de gesendet werden. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden im Anschluss auf der Website des BfDI veröffentlicht.
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