Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Diese besonderen Kategorien umfassen Daten, die aufgrund ihrer Sensibilität ein höheres Risiko für die Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen. Artikel 9 legt daher strengere Bedingungen für die Verarbeitung dieser Arten von Daten fest.
Wesentliche Inhalte von Artikel 9 DSGVO:
- Verbot der Verarbeitung: Artikel 9 DSGVO stellt grundsätzlich ein Verbot der Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten auf. Diese besonderen Kategorien umfassen:
- Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgeht.
- Politische Meinungen.
- Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen.
- Gewerkschaftszugehörigkeit.
- Genetische Daten.
- Biometrische Daten zur eindeutigen Identifikation einer natürlichen Person.
- Gesundheitsdaten.
- Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.
- Ausnahmen vom Verbot: Artikel 9 DSGVO listet eine Reihe von Ausnahmen auf, unter denen die Verarbeitung dieser Daten zulässig sein kann. Zu diesen Ausnahmen gehören unter anderem:
- Ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person.
- Notwendigkeit für die Zwecke der präventiven oder arbeitsmedizinischen Gesundheitsversorgung.
- Verarbeitung ist aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses notwendig.
- Verarbeitung ist für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.
- Verarbeitung ist notwendig zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person.
- Die Daten wurden von der betroffenen Person offensichtlich öffentlich gemacht.
- Spezifische Ausnahmen, die unter nationalem Recht geregelt werden können.
- Weitere Bedingungen und Beschränkungen: Artikel 9 DSGVO erlaubt den Mitgliedstaaten, weitere Bedingungen und Beschränkungen für die Verarbeitung dieser besonderen Kategorien personenbezogener Daten festzulegen.
Vorraussetzungen für Datenverarbeitung
Für Organisationen, die solche Daten verarbeiten, bedeutet dies, dass sie nicht nur eine klare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung benötigen, sondern auch zusätzliche Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten.
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