In Arztpraxen werden täglich hochsensible Gesundheitsdaten von Patienten verarbeitet. Diese Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen, welche in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union sowie nationalen Gesetzen wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland geregelt sind. Für Arztpraxen gelten folgende wesentliche Datenschutzprinzipien und -maßnahmen:
Wichtige Datenschutzaspekte in Arztpraxen:
- Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung:
- Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO. Ihre Verarbeitung bedarf einer spezifischen Rechtsgrundlage, wie der ausdrücklichen Einwilligung des Patienten oder der Notwendigkeit für die medizinische Versorgung.
- Datenschutzerklärung und Einwilligung:
- Patienten sollten über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden, und es sollte eine schriftliche Einwilligung für bestimmte Verarbeitungsvorgänge eingeholt werden.
- Datenminimierung und Zweckbindung:
- Es dürfen nur die für die Behandlung notwendigen Daten erhoben werden, und diese dürfen nur für den festgelegten Zweck verwendet werden.
- Datensicherheit:
- Arztpraxen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Patientendaten ergreifen. Dazu gehören verschlüsselte Datenübertragungen, sichere Speicherung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Sicherheitsaudits.
- Mitarbeiterschulung:
- Das Praxispersonal muss hinsichtlich des Umgangs mit Patientendaten und der geltenden Datenschutzbestimmungen geschult werden.
- Datenschutzbeauftragter:
- In den meisten Fällen wird auf Grund der Systematischen Datenverarbeitung von besonders schützenswerten Kategorien persönlicher Daten die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich sein.
- Patientenrechte:
- Patienten haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten, auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
- Meldepflicht bei Datenpannen:
- Bei einer Datenschutzverletzung, die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Patienten darstellt, muss dies der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden, in der Regel innerhalb von 72 Stunden.
- Verarbeitungsverzeichnis:
- Arztpraxen sollten ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen, das Auskunft über die Art der verarbeiteten Daten, den Zweck der Verarbeitung und weitere relevante Informationen gibt.
Risiken
Datenschutzverletzungen in Arztpraxen können auf verschiedene Arten geschehen, oft als Folge von menschlichen Fehlern, technischen Mängeln oder unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen. Hier sind einige Beispiele für solche Datenschutzverletzungen:
- Verlust oder Diebstahl von Geräten: Mobile Geräte wie Laptops, Smartphones oder Tablets, die Patientendaten enthalten, gehen verloren oder werden gestohlen. Sind diese Geräte nicht ausreichend gesichert, kann dies zum Zugriff Unbefugter auf sensible Patientendaten führen.
- Unautorisierte Zugriffe: Mitarbeiter, die ohne legitimen Grund auf Patientenakten zugreifen, verstoßen gegen Datenschutzbestimmungen. Dies umfasst auch das „Schnüffeln“ in den Akten prominenter Patienten oder von Bekannten. Ferner stellen auch andere Patienten ein Risiko dar. Die Praxis sollte so gestaltet sein, dass Patienten und Dritte nicht einfach Akteneinsicht haben können.
- Phishing-Angriffe: Mitarbeiter könnten Opfer von Phishing-Angriffen werden, bei denen sie unwissentlich Zugangsdaten preisgeben, was zu einem unbefugten Zugriff auf Patientendaten führt.
- Fehlerhafte Datenübermittlungen: Durch menschliche Fehler könnten Patientendaten an falsche Empfänger gesendet werden, z.B. durch Verwechslungen bei E-Mail-Adressen oder Faxnummern.
- Hacking und Malware: Cyberangriffe können dazu führen, dass externe Akteure Zugang zu Patientendaten erlangen. Dies kann durch unzureichend gesicherte Netzwerke oder durch das Eindringen von Schadsoftware erfolgen.
- Unsachgemäße Entsorgung von Patienteninformationen: Wenn Papierakten oder digitale Datenträger mit Patienteninformationen nicht ordnungsgemäß entsorgt werden, z.B. durch Schreddern oder sicheres Löschen, könnten diese Daten in falsche Hände geraten.
- Mangelhafte Datensicherheit: Unzureichende Verschlüsselung von Daten, schwache Passwörter oder fehlende Sicherheitsupdates können es Angreifern erleichtern, in die Systeme einer Arztpraxis einzudringen.
- Nicht-Einhaltung der Zugriffskontrolle: Wenn zu viele Mitarbeiter Zugriff auf sensible Daten haben oder wenn Zugriffsrechte nicht entsprechend der „Need-to-know“-Basis verwaltet werden, erhöht dies das Risiko von Datenschutzverletzungen.
- Unzureichende Schulung des Personals: Mitarbeiter, die nicht angemessen in Datenschutzpraktiken geschult sind, können unwissentlich Datenschutzverletzungen verursachen.
- Fehler bei der Datenübertragung: Unsichere Übertragung von Patientendaten, z.B. über unverschlüsselte E-Mail-Verbindungen, kann dazu führen, dass diese Daten abgefangen werden.
Fazit:
Der Datenschutz in Arztpraxen erfordert sorgfältige Planung und Umsetzung. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen schützt nicht nur die Patienten, sondern auch die Praxis vor rechtlichen Risiken und stärkt das Vertrauen der Patienten in die Praxis.
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