Das Onlinezugangsgesetz (OZG) fordert, dass Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsdienstleistungen bis 2022 digital zugänglich machen. Während das OZG und das OZG Änderungsgesetz tangieren dabei zwangsläufig die in der DSGVO vorgeschriebenen Rechte auf Datenschutz. Um die Digitalisierung voranzutreiben, ist es daher notwendig, dass sich die öffentliche Verwaltung auch mit der Umsetzung von Datenschutzfragen befasst.
Das OZG im Überblick
Das OZG verpflichtet alle Verwaltungsebenen in Deutschland, ihre Dienstleistungen über digitale Kanäle anzubieten und in einem Portalverbund zu vernetzen. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen einfacheren und effizienteren Zugang zu Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. Dies soll nicht nur die Benutzerfreundlichkeit erhöhen, sondern auch zur Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung beitragen.
Datenschutz im Kontext des OZG
Die Digitalisierung im Rahmen des OZG erfordert eine umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten. Hierbei muss der Datenschutz eine zentrale Rolle spielen, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und das Vertrauen in die digitalen Angebote der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nationale Datenschutzgesetze setzen den Rahmen, innerhalb dessen die Digitalisierung erfolgen muss.
Die Implementierung des OZG bringt mehrere Datenschutzherausforderungen mit sich. Dazu gehören die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Gewährleistung von Transparenz, die Einhaltung des Grundsatzes der Datenminimierung und die Sicherung der Datenintegrität und -vertraulichkeit. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, müssen die Verwaltungsbehörden eine Reihe von technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Ende-zu-Ende-Digitalisierung, die eine durchgängige digitale Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglicht, von der Antragstellung bis zur Leistungserbringung. Dies erfordert robuste IT-Systeme und -Architekturen, die nicht nur effizient, sondern auch sicher sind.
Ein weiterer zentraler Punkt ist das Once-Only-Prinzip, das vorsieht, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmalig bei der Verwaltung hinterlegen müssen. Dies reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern minimiert auch die Datenmengen, die gehalten und verarbeitet werden müssen.
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