Die EU-Kommission arbeitet an einer Überarbeitung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Erleichterungen bringen soll. Ein zentrales Element des aktuellen Entwurfs ist die Anhebung der Schwelle zur Dokumentationspflicht: Künftig sollen Unternehmen mit bis zu 749 Mitarbeitenden von der Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten ausgenommen werden – bislang lag diese Grenze bei 250 Beschäftigten.
Ziel der Novelle ist eine praxisnähere und wirtschaftsfreundlichere Umsetzung der DSGVO. Die EU will damit insbesondere kleinen Midcap-Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 150 Mio. Euro und einer Bilanzsumme von höchstens 129 Mio. Euro entgegenkommen. Während die geplante Reform aufseiten der Wirtschaft auf Zustimmung stößt, üben Datenschutzorganisationen wie EDRi und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) scharfe Kritik.
In einem offenen Brief bezeichnet EDRi die DSGVO als digitales Rückgrat Europas, dessen Standards nicht durch scheinbar administrative Erleichterungen ausgehöhlt werden dürften. Der vzbv warnt ebenfalls: Ohne aussagekräftige Dokumentation sei effektives Datenschutzmanagement kaum möglich – gerade bei Hochrisikoverarbeitungen, etwa im medizinischen oder juristischen Bereich
Verbraucherschützer fordern statt weitreichender Ausnahmen gezielte Maßnahmen: etwa durch Aufklärung, Schulungen und technische Hilfsmittel, die insbesondere kleinen Unternehmen die Einhaltung der DSGVO erleichtern. Eine völlige Entbindung von der Rechenschaftspflicht könne langfristig mehr Schaden als Nutzen bringen.
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