Laut einem Bericht von Netzpolitik.org nutzt die sächsische Polizei ein Gesichtserkennungssystem, das in der Lage ist, Gesichter in Echtzeit zu erkennen und zu verarbeiten. Dieses System wird auch in Berlin eingesetzt, wo der Senat erstmals technische Details öffentlich gemacht hat. Die Überwachungstechnik, die sowohl stationär als auch in parkenden Fahrzeugen eingesetzt werden kann, soll die Identifikation von verdächtigen Personen ermöglichen. Kritik gibt es hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen.
Die Berliner Staatsanwaltschaft rechtfertigt die flächendeckende Massenüberwachung incl. Abgleich mit Lichtbildausweisdaten mit dem §98a der Strafprozessordnung. Wir teilen die Meinung von Netzpolitik.org, dass der Einsatz von hochauflösenden Überwachungskameras mit automatischem biometrischen Gesichtsabgleich einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Unbeteiligten darstellt.
Weitere Informationen zu den technischen Aspekten und den rechtlichen Bedenken finden sich auf Netzpolitik.org.
Professionelle Hilfe erwünscht?
Sentiguard ist spezialisiert auf Datenschutzberatung, Auditing und internationalen Datentransfer (TIA). Machen Sie kurzfristig einen Termin aus: