Seit dem Wochenende ist die EU-Übergangsregelung ausgelaufen, die Unternehmen wie Google, Meta und Microsoft erlaubte, private Nachrichten anlasslos nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder (CSAM) zu durchsuchen. Eine Verlängerung scheiterte im Europaparlament. Ohne diese Ausnahmeregelung verstoßen automatisierte Massenscans nach Einschätzung von Experten und der EU-Kommission selbst gegen die geltende E-Privacy-Richtlinie.
Trotzdem kündigten Google, Meta, Microsoft und Snap gemeinsam an, ihre freiwilligen Scanning-Maßnahmen fortzusetzen. Begründung: der Schutz von Kindern weltweit. Ein Brancheninsider nennt die Rechtslage „trüb“, aber nicht zwingend gesetzeswidrig – eine Einschätzung, die der Kommission direkt widerspricht. Unternehmen, die ohne explizite Rechtsgrundlage weiterscannen, riskieren Bußgelder wegen Datenschutzverstößen.
Kritiker wie der frühere EU-Abgeordnete Patrick Breyer weisen darauf hin, dass das bisherige System vor allem Scheinsicherheit produziert hat: Laut BKA waren fast die Hälfte der Verdachtsmeldungen strafrechtlich irrelevant, 99 Prozent der Meta-Meldungen betrafen bereits bekanntes Material.
Originalartikel: heise.de



